Ab 08.11.2021 gilt auch für uns als Sporteinrichtung die 2G-Regelung, die vom der Bundesregierung für Sportveranstaltungen vorgeschrieben ist. Wir bitten um euer Verständnis, dass wir einen gültigen Impf- bzw. Genesungsnachweis vor dem Zutritt zum Training prüfen müssen und nur damit den Zugang zum Training ermöglichen können.
Training nur mehr mit 2G möglich
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